Modul: Berufswahl (5601-510)
- Personen:
-
- N.N. (verantwortlich)
- Studiengang:
-
-
Master für das wirtschaftswissenschaftliche Lehramt (Master, PO vom 01.10.2009)
2. Semester, Pflicht -
Master für das wirtschaftswissenschaftliche Lehramt (Master, PO vom 01.10.2016)
2. Semester, Pflicht
-
Master für das wirtschaftswissenschaftliche Lehramt (Master, PO vom 01.10.2009)
- Bezug zu anderen Modulen:
- Kein
- Teilnahmevorraussetzungen:
-
Keine .
- Sprache:
- deutsch
- ECTS:
- 6 credits
- Angebotshäufigkeit:
- jedes SS
- Dauer des Moduls:
- 1 Semester
- Studienleistung:
- Klausur
- Prüfungsdauer:
- 60 Minuten
- Arbeitsaufwand:
-
180 Stunden 42 Stunden Präsenzstudium 138 Stunden Selbststudium
- Fachkompetenzen:
-
- Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse über Grundlagen von Berufswahlentscheidungen und über einschlägige Theorien und Forschungsbefunde zu Berufswahlprozessen. Sie verfügen über das Verständnis, wie zentrale Faktoren der Berufswahl interagieren, können auf Basis der jeweiligen Theorie wissenschaftliche Modelle zur Erklärung von Berufswahlsituationen anwenden sowie Berufswahltheorien kritisch reflektieren.
- Die Studierenden erwerben außerdem Kenntnisse über die Grundlagen betrieblicher Berufsbildung sowie zu ausgewählten Aspekten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung und Personalentwicklung. Sie kennen institutionelle, strukturelle und pädagogische Herausforderungen der beruflichen Aus- und Weiterbildungspraxis und können ihr Wissen bei der Lösung anwendungsbezogener Fragestellungen zielorientiert anwenden.
- Die Studierenden können Problemstellungen aus der betriebspädagogischen Aus- und Weiterbildungspraxis systematisch und theoriegeleitet beurteilen sowie darauf aufbauende Lösungsmöglichkeiten entwickeln und deren Wirkung kritisch beurteilen.
Lehrveranstaltungen
Code | Titel | Art | Verbindlichkeit | Vorlesungsverzeichnis |
---|---|---|---|---|
5601-511 | Berufswahl, berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildung | Vorlesung | Pflicht | |
5601-512 | Übung zu Berufswahl, berufliche Erstausbildung und berufliche Weiterbildung | Übung | Pflicht |