Lehrveranstaltung: Arbeitsrecht (5501-331)
- Personen:
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- Dr. Felix Breidenstein (verantwortlich)
- Lehrform:
- Vorlesung mit Übung
- SWS:
- 3
- Inhalt:
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Gegenstand der Veranstaltung ist der für Ökonomen in der Wirtschaft wichtige Teil des deutschen Arbeitsrechts. Dazu zählen:
-die Anbahnung und der formelle Vertragsabschluss eines Arbeitsverhältnisses nach dem BGB und dem Nachweisgesetz
-Störungen im Arbeitsverhältnis, wie Schlechtleistung und Schäden bei gefahrgeneigter Arbeit
-Entgeltformen und Entgeltzahlung auch ohne Arbeit nach dem Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz und BGB
-Betriebsübergang nach § 613 a BGB und -Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
-die Beendigung von Arbeitsverträgen durch Kündigung unter Berücksichtigung des BGB und des KSchG
-Sonderschutzrechte für Betriebsräte, schwangere Frauen, Schwerbehinderte und andere Personengruppen
-die wesentlichen Grundregeln beim Zusammenwirken von Unternehmensleitung und Betriebsräten nach dem BetrVG
-die Grundzüge des Tarifrechts nach TVG
Die Vorlesung wird durch eine Übung ergänzt, in der der Stoff anhand von Fällen vertieft und unter Beachtung der juristischen Gutachtenmethode wiederholt wird. - Literatur:
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Literaturangaben werden in ILIAS bereitgestellt.
- Veranstaltungsort:
- Hohenheim
- Modul:
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- 5501-330 Arbeitsrecht (Pflicht)