Lehrveranstaltung: Allgemeines Steuerrecht (5502-221)
- Personen:
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- Prof. Dr. Ulrich Palm (verantwortlich)
- Lehrform:
- Vorlesung mit Übung
- SWS:
- 3
- Inhalt:
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Steuern haben einen erheblichen Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen. Die Kenntnis des Steuerrechts hat daher große Bedeutung für das Verständnis wirtschaftswissenschaftlicher Zusammenhänge. Die Vorlesung führt in das Steuerrecht ein und ist die Basislehrveranstaltung für dieses Rechtsgebiet. Sie zeigt die verfassungsrechtlichen Prinzipien und Grundlagen der Besteuerung auf, die dem Steuerrecht Struktur und Ordnung geben. Darüber hinaus werden die Einwirkungen des Rechts der Europäischen Union auf die nationalen Steuerrechtsordnungen behandelt. Die Einordnung dieser unterschiedlichen Rechtsquellen ist unerlässliche Voraussetzung, um die Komplexität der Steuerrechtsordnung zu durchdringen. Einen weiteren Schwerpunkt der Vorlesung bildet das in der Abgabenordnung (AO) geregelte allgemeine Steuerschuldrecht, das auf alle Steuerarten Anwendung findet.
- Literatur:
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Die Vorlesung orientiert sich vornehmlich am Lehrbuch von Birk/Dessens/Tappe, Steuerrecht, C.F. Müller-Verlag Heidelberg, das jährlich neu aufgelegt wird. Weitere Literaturhinweise werden in der Vorlesung gegeben.
- Veranstaltungsort:
- Hohenheim
- Modul:
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- 5502-220 Grundlagenmodul Steuerrecht (Pflicht)
- 5502-230 Grundlagenmodul Allgemeines Steuerrecht (Pflicht)